
Wir haben uns im März 2024 einer freiwilligen Bewertung zu Aspekten der Nachhaltigkeit durch den unabhängigen Dienstleister EcoVadis unterzogen. Mit dem erreichten Ergebnis liegen wir unter den Top 35% der bewerteten Unternehmen unserer Branche.
Wir sind stolz dieses Ergebnis erreicht zu haben, zeigt es doch, dass unsere vielfältigen Bemühungen zum nachhaltigen Handeln in den Bereichen:
- Umweltschutz
- Arbeits- und Menschenrechte
- Ethik
- Nachhaltige Beschaffung
zielführend sind.
Wir nehmen dieses Ergebnis aber natürlich auch als Ansporn, uns weiter zu verbessern und haben daher bereits begonnen die vielen wertvollen Hinweise, die wir hinsichtlich möglicher Verbesserungen erhalten haben, umzusetzen.
Grundsätze zur Unternehmensverantwortung
Antikorruptionspolitik sowie Verhaltenskodex und Ethik-Eskalationspolitik
Die Einhaltung ethischer Werte, ein fairer Umgang miteinander und ein entsprechendes Handeln im Unternehmen und innerhalb der gesamten Lieferkette sind nach Ansicht der Geschäftsführung der EPSa unverzichtbare Bestandteile eines verantwortungsbewussten und wirtschaftlichen Agierens am Markt.
Als Voraussetzung dafür werden das Erfüllen der Anforderungen aller Interessensgruppen sowie die Konformität mit externen Forderungen und ethischen Grundsätzen als selbstverständlich angesehen. Alle Zielstellungen und strategischen Vorgaben der Geschäftsführung der EPSa sind so gewählt, dass ein respekt- und würdevoller Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sichere Arbeitsbedingungen und ein umweltbewusstes Handeln sichergestellt werden können.
Die Umsetzung des durch die Geschäftsführung der EPSa erstellten Verhaltenskodex ist für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter bindend. Die Führungskräfte und insbesondere die Geschäftsführung selbst sowie das Leadershipteam setzen sich im Rahmen ihrer Führungsaufgaben jederzeit für dessen Umsetzung ein und agieren im Bewusstsein, eine Vorbildrolle inne zu haben.
Diskriminierung
Die EPSa lehnt jegliche Form von Diskriminierung, egal aus welchen Gründen ab und handelt, vor allem bei personellen Entscheidungen, entsprechend. Wir verlangen von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Diskriminierung in gleicher Weise unmissverständlich entgegenzutreten.
Disziplinarische Maßnahmen
Die EPSa distanziert sich von allen disziplinarischen Maßnahmen, die auf körperlicher Bestrafung, geistigem oder körperlichem Zwang und/oder verbalen Beleidigungen beruhen.
Geheimhaltung
Die EPSa verpflichtet ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur absoluten Geheimhaltung gegenüber Dritten bezüglich aller Informationen, die mit den Geschäftsprozessen in Verbindung stehen, gleiches gilt für die Einhaltung aller Anforderungen des Datenschutzes.
Gesundheit und Sicherheit
Die EPSa sieht es als ihre Verpflichtung an, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und gestaltet die Arbeitsbedingungen entsprechend. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist aufgefordert die Umsetzung dieser Vorgabe durch ein konsequentes Handeln entsprechend der Sicherheitsvorgaben zu unterstützen.
Gesellschaftliches Engagement
Die EPSa ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihrer Mitwelt bewusst und nimmt diese aktiv wahr. Gegenüber allen interessierten externen Parteien wird eine offene und ehrliche Kommunikation gepflegt.
Interessenskonflikte, Bestechung und Korruption
Die EPSa fordert alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf sich so zu verhalten, dass ihre persönlichen oder finanziellen Interessen nicht mit denen der EPSa in Konflikt stehen bzw. firmeninterne Abläufe (vor allem Entscheidungsfindungen) dadurch beeinflusst werden. Jegliche Handlungen, die den Anschein einer Bestechlichkeit bzw. Vorteilnahme haben könnten, sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagt. Dies bezieht auch derartige Angebote gegenüber Dritten ein.
Kartell- und wettbewerbsrechtlicher Regeln
Die EPSa vermarktet ihre Produkte und Dienstleistungen offen und fair. Angebotsabsprachen oder andere rechtswidrige Verhaltensweisen, die eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge haben würden, werden nicht betrieben.
Koalitionsfreiheit & Recht auf Kollektivverhandlungen
Die EPSa räumt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Recht auf Koalitionsfreiheit und Kollektivverhandlungen ein und verpflichtet sich zur Einhaltung aller auf dieser Basis mit der Belegschaft und/oder deren Vertretern getroffenen Vereinbarungen.
Lieferanten und Import
Die EPSa erwartet von ihren Lieferanten eine konsequente Umsetzung aller Inhalte dieses Dokumentes. Bei Importen wird sichergestellt, dass alle geltenden rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden, dies schließt die Angabe des Herkunftslandes und die korrekte Klassifizierung der Waren ein.
Menschenrechte
Die EPSa respektiert die Würde jedes Menschen. Die Einhaltung der internationalen Menschenrechte ist daher selbstverständlich. Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Arbeitsbedingungen, die nicht konform mit internationalen oder nationalen Gesetzen sind, werden nicht toleriert.
Motivation und Weiterbildung
Für die EPSa sind die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Unternehmenszielen, die ziel- und bedarfsgerechte Weiterbildung der Belegschaft und die Entwicklung von Führungskompetenzen selbstverständlich und werden aktiv betrieben.
Schutz von Vermögen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen ihre Arbeitsaufgaben in einer Form aus, die den Schutz des materiellen und immateriellen Eigentums der EPSa sicherstellt.
Umweltschutz
Die Sicherstellung des Umweltschutzes und aller damit in Verbindung stehenden Prozesse sind Bestandteil der Unternehmenspolitik und damit des täglichen Handelns der EPSa und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Verbindlichkeit
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Grundsätze zur Unternehmensverantwortung im vollen Umfang bekannt. Sie handeln im Rahmen ihrer Tätigkeit danach. Bei Fragen zur Umsetzung oder Interpretation sowie Mitteilungen von Verstößen ist die/der unmittelbare Vorgesetzte zu informieren. Zuwiderhandlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden umgehend korrigiert (wenn möglich) und haben disziplinarische Maßnahmen zur Folge. Verstöße von Geschäftspartnern werden ihnen gegenüber offen kommuniziert und es wird um Veränderung des Verhaltens gebeten. Sollte dies nicht zielführend sein, strebt die EPSa eine Beendigung der Geschäftsbeziehung an. Sollten Dritten Verstöße gegen diese Grundsätze zur Unternehmensverantwortung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EPSa oder Geschäftspartner bekannt werden, so wird um eine Information der Geschäftsführung gebeten.